DFG-Charta zum digitalen Unterricht

Das Kollegium des Deutsch-Französischen Gymnasiums hat mit Eltern- und Schülervertreterinnen über pädagogisch angemessene und organisatorisch durchführbare Formen des Distanzunterrichts beraten und eine von allen Beteiligten getragene schriftliche Vereinbarung als „Charte de l’enseignement numérique“ bzw. als „Charta zum digitalen Unterricht“ getroffen.

Auf diese Weise sind die Perspektiven aller am Bildungsprozess und Schulalltag Beteiligten, der Schülerinnen und Schüler, der Lehrkräfte sowie der Eltern, in die Vereinbarungen eingeflossen. Die Charta soll die Rahmenbedingungen für den Unterricht über digitale Medien vereinheitlichen und auf diese Weise allen Beteiligten mehr Handlungssicherheit in der aktuellen Situation geben.

Charta zum digitalen Unterricht am DFG

Arbeitsorganisation:

  • Der Gebrauch der Plattform OSS ist verbindlich. Alle wesentlichen Informationen sollen dort erscheinen, auch im Fall der Verwendung weiterer digitaler Werkzeuge.DFG-Charta zum digitalen Unterricht
  • Die Videokonferenzen und Sprechstunden finden entsprechend dem Stundenplan statt.
  • Videokonferenzen oder Live-Sprechstunden werden den Schülern regelmäßig angeboten:
    • Empfehlung: im Mittel 1 Videokonferenz (Unterrichts- oder Sprechstunde) pro Woche in den Fächern der Ersten Gruppe, im Mittel 1 Mal alle vierzehn Tage in den Fächern der Zweiten Gruppe.
      Andere Formen des Austauschs mit den Schülern sind möglich. Das Ziel ist es, nicht den Kontakt mit den einzelnen Schülern einer Klasse zu verlieren.
  • Für die Fächer der Ersten Gruppe: Es ist wünschenswert, spätestens montags um 8 Uhr auf OSS einen Wochenplan zu veröffentlichen.
    Für die Fächer der Zweiten Gruppe sollte man sich möglichst weitgehend am Stundenplan orientieren, wenn Hausaufgaben aufgegeben und die Termine für die Rückgabe festgesetzt werden. So wird eine Häufung von Deadlines am Wochenende vermieden.
  • Das Format der Hausaufgaben und abzugebenden Arbeiten:
    • Alle Datenformate sind möglich (außer wenn die Lehrkraft ein bestimmtes Format verlangt), auch handgeschriebene, gescannte oder abfotografierte Hausaufgaben, soweit die Dokumente lesbar und verwendbar sind.
    • Die Benutzung eines Druckers kann nicht verlangt oder vorausgesetzt werden.
  • Für jeden Austausch mit den Lehrkräften werden die Dienstmailadressen verwendet.
  • Während des Unterrichts in Präsenzform (auch wenn ein Teil der Klasse im Distanzunterricht ist) lassen die Lehrer weiterhin die Schüler die Hausaufgaben eintragen, verteilen Arbeitsmaterialien in Papierform und führen das Klassenbuch: diejenigen Schüler, die die Nachmittagsbetreuung besuchen, müssen über alle Informationen zur Erledigung ihrer Hausaufgaben verfügen.

Für die Lehrer*innen:

  • Der Distanzunterricht ist Teil der Dienstverpflichtung.
  • Die Lehrkräfte geben ihre Dienstmailadresse auf der Startseite Ihres Kurses an.
  • Jede abzugebende Hausaufgabe muss klar gekennzeichnet werden, entweder mithilfe des Kalenders oder über die Funktion „Abgabe der Hausaufgaben“.
  • Jede Videokonferenz muss in den Kalender OSS des Schülers sowie in den Planungskalender für die Lehrkräfte aller Klassen eingetragen werden.
  • Die Lehrkräfte zeigen sich flexibel und wohlwollend bezüglich der Fristen, wenn die Schüler/innen mit technischen Problemen konfrontiert sind.
  • Die Dokumente und Hausaufgaben müssen zwischen Montag 8h und Freitag 16h (am Unterrichtssamstag 14h) online gestellt werden.
  • Die Hausaufgaben müssen (nicht zwangsläufig für jeden Schüler individuell) korrigiert werden, z.B. mittels den Schülern zur Verfügung gestellter Lösungshinweise.
  • Es ist notwendig, ausreichend Zeit (mindestens 48 Stunden) für Hausaufgaben und andere Schülerarbeiten einzuplanen, die auf OSS hochzuladen sind, und den Schülern die Leistungsanforderungen klar darzulegen. Hierzu gehört auch die genaue Zeit der Abgabe, die sich von 00:00 Uhr unterscheiden muss. Der Abgabetag ist weder ein schulfreier Samstag noch ein Sonntag.

Für die Schüler*innen:

  • Die Teilnahme am Distanzunterricht ist Teil der Schulpflicht und Fehlzeiten werden auf dem Zeugnis vermerkt.
  • Die Fehlzeiten vulnerabler Schüler*innen (mit ärztlichem Attest) werden im Klassenbuch besonders markiert, damit sie auf dem Zeugnis nicht als Fehlzeiten erscheinen.
  • Was die Videokonferenzen betrifft, so müssen sich die Schüler vor Beginn einloggen und bis zum Schluss anwesend sein, an einem Tisch oder einer anderen geeigneten Arbeitsfläche sitzen, sie müssen darauf achten, wenn von der Lehrkraft gewünscht, Kamera und Mikrophon auszuschalten. Sie sollen sich korrekt kleiden, einen neutralen Hintergrund auswählen und sich isolieren. Externe nicht zur Klasse gehörende Personen dürfen nicht eingeladen werden.
  • Die Verpflichtung zur Pünktlichkeit und zur Gewissenhaftigkeit besteht auch während des Distanzunterrichtes.
  • Die Schüler müssen die auf OSS angegebenen Abgabefristen für Hausaufgaben und andere Schülerarbeiten einhalten.
  • Das Aufnehmen der Videokonferenzen oder von Ausschnitten daraus, sowie das Anfertigen von Screenshots durch jede andere Person als den für den Unterricht verantwortlichen Lehrer ist verboten.
  • Die Schüler achten darauf, mit ihren Lehrer*innen in Kontakt zu bleiben und informieren sie bei Schwierigkeiten.
  • Bei Problemen mit der Benutzung von OSS soll Unterstützung in folgender Reihenfolge gesucht werden: Mitschüler, Fachlehrer, Klassenlehrer und zuletzt IT-Team.

Für die Eltern und Erziehungsberechtigten:

  • Der Distanzunterricht unterliegt der Schulpflicht.
  • Die Eltern helfen ihren Kindern im Rahmen ihrer Möglichkeiten, am Distanzunterricht unter guten Bedingungen teilzunehmen.
  • Die Eltern oder Erziehungsberechtigen vermeiden es, Termine und Aktivitäten während der regulären Unterrichtszeiten einzuplanen.
  • Die Eltern oder Erziehungsberechtigten helfen ihren Kindern bei der Benutzung von OSS im Rahmen der ihnen zur Verfügung stehenden Mittel und informieren die Klassenleitung über Probleme mit Technik oder Material.
  • Hausaufgaben und Fristen sind im Distanzunterricht ebenso verpflichtend wie im Präsenzunterricht
  • Hausaufgaben können benotet und diese Noten in der Trimester- und Jahresnote berücksichtigt werden. Diesbezügliche Vorgaben des Bildungsministeriums sind zu beachten und bleiben hiervon unberührt.
  • Beim Distanzunterricht werden Anwesenheit und Beteiligung in der Mitarbeitsnote berücksichtigt.
  • Die Eltern und Erziehungsberechtigten legen für die Fehlzeiten ihres Kindes auch während des Distanzunterrichts schriftliche Entschuldigungen vor.

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