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Hygienemaßnahmen ab 22. November

Hygienemaßnahmen ab 22. November

HygienemaßnahmenWie Sie wissen stellen wir seit letzter Woche eine Zunahme der Infektionszahlen mit dem Corona-Virus am DFG fest. Daher hat das Ministerium für Bildung und Kultur neue Bestimmungen zum Infektionsschutz erlassen, die ab Montag, 22.11.2021 greifen:

  • Es gilt eine Maskenpflicht im Schulgebäude für Schüler*innen und das Schulpersonal. Wir empfehlen darüber hinaus das Tragen der Maske auch im Freien, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten wird. Nur Personen mit entsprechendem ärztlichen Attest sind von der Maskenpflicht befreit
  • Besucher, die einen Termin am DFG wahrnehmen, müssen die 3G-Regel einhalten (verpflichtende Vorlage eines 3G-Nachweises, d.h. dass sie entweder genesen oder geimpft oder getestet sind).
  • Personen, die an der Schule eine Veranstaltung durchführen oder daran teilnehmen, sind an die 2G-Regel gebunden, d.h. sie müssen nachweislich geimpft oder genesen sein. Ein Testnachweis genügt nicht.
  • Wird ein Schüler/eine Schülerin via PCR positiv getestet, darf er/sie für 10 Tage nicht zur Schule kommen. Für die Rückkehr muss ein negativer PCR-Test vorliegen. Schwestern und Brüder am DFG oder an der EFSD müssen gleichfalls 10 Tage zuhause bleiben. Wir empfehlen auch für die Geschwisterkinder einen PCR-Test.

Zurzeit wird eine Klasse für 10 Tage geschlossen, wenn zwei oder mehr Schüler*innen via PCR positiv getestet werden. Die Lehrkräfte setzen den Unterricht über OSS fort. Das Lernen von zuhause ist für alle Schüler*innen verbindlich.

Wir erinnern Sie an die Charta zum Distanz-Unterricht.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Schulleitung

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