Anmeldung für neue Schülerinnen und Schüler finden von Mittwoch, 12. Februar bis Dienstag, 18. Februar 2025 jeweils von 9 bis 15 Uhr (auch am Samstag, 15. Februar 2025, von 9 bis 12 Uhr)
Folgende Unterlagen sind bei der Anmeldung abzugeben:
- Folgende Unterlagen sind bei der Anmeldung vorzulegen:
- das ausgefüllte Anmeldeformular
- bei deutscher Grundschule: das Original des Halbjahreszeugnisses mit Entwicklungsbericht der Grundschule
bei französischer Grundschule: Kopie des Halbjahres- bzw. Trimesterzeugnisses - eine Kopie der Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch
Im Zusammenhang mit der nunmehr gesetzlich verpflichtenden Masernschutzimpfung benötigen Sie zusätzlich
- entweder ein Impfausweis oder ein ärztliches Zeugnis aus dem hervorgeht, dass ein vollständiger Impfschutz gegen Masern besteht,
- oder ein ärztliches Zeugnis darüber, dass eine Immunität gegen Masern vorliegt,
- oder eine ärztliche Bescheinigung, die bestätigt, dass eine medizinische Kontraindikation gegen eine Schutzimpfung gegen Masern vorliegt, so dass ihr Kind nicht geimpft werden kann
- oder eine ärztliche Bestätigung einer staatlichen Stelle (z. B. Gesundheitsamt) oder einer Leitung einer anderen vom Gesetz betroffenen Einrichtung (z. B. andere Schule, Kita) darüber, dass ein entsprechender Nachweis bereits erbracht wurde.
Falls noch Fragen offen sind, können Sie uns diese gerne über unser Kontaktformular zukommen lassen.