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Schulbesuch für Abiturient*innen ab 4. Mai

Schulbesuch für Abiturient*innen ab 4. Mai

Ab Montag, 4. Mai, werden unsere Abiturient*innen wieder zur Schule kommen können. Die Begegnungen mit den Lehrkräften der Hauptfächer haben zum Ziel, die jungen Leute angesichts der bevorstehenden Prüfungen zu beruhigen und ihre dringenden Fragen zu besprechen. Die Prüfungen finden an folgenden Terminen statt:

  • Mündliche Prüfungen in Partnersprache: 14. und 15. Mai, 18. – 20. Mai
  • Schriftliche Prüfungen: 25. -29. Mai
  • Nachtermine: 15. – 18. Juni
  • 26. Juni: Erste Beratungskonferenz
  • 29. – 30. Juni: Mündliche Prüfungen der 2. Gruppe
  • 2. Juli: Zweite Beratungskonferenz
  • 4. Juli: Ausgabe der Abiturzeugnisse
  • Wir erwarten noch die Bestätigung unseres Antrags auf Wegfall der fakultativen mündlichen Prüfungen und Benotung dieser Fächer auf der Basis der Vornoten.

Hygienemaßnahmen:

  • Das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen (sogenannte Community-Masken) ist für Schüler*innen und Lehrkräfte verbindlich.
  • Eine Wegeführung im Gebäude als Einbahnstraße ist ausgeschildert; es ist grundsätzlich eine Distanz von 2 Metern einzuhalten.
  • Es werden ausschließlich große Säle für kleine Gruppen (8 – maximal 12 Personen je nach Saalgröße) genutzt. Diese sind mit Waschgelegenheit, Seife und Papierhandtüchern ausgerüstet.
  • Alle müssen sich regelmäßig die Hände waschen, insbesondere nach jeder Pause.
  • Der Unterrichtsbeginn und die Pausen sind zeitversetzt organisiert, sodass sich nicht alle gleichzeitig außerhalb der Klassenräume aufhalten.
  • Das Reinigungspersonal sorgt für erhöhte Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen an Türklinken, Treppenhandläufen, Lichtschaltern u.s.w.
  • Es werden auf allen Fluren, auf dem Hof und in der Eingangshalle Aufsichten postiert, welche die Einhaltung der Abstandsregeln überwachen.
  • Das Gebäude darf ausschließlich von Schüler*innen, die Unterricht haben und Lehrkräften betreten werden. Die Hausmeister werden alle Personen beim Betreten des Gebäudes überprüfen und für ein Desinfizieren der Hände sorgen.
  • Eltern, die ihre Kinder abholen, werden gebeten, außerhalb des Gebäudes unter Wahrung der Abstandsregeln zu warten. Wenn Sie Informationen von der Verwaltung benötigen, rufen Sie bitte an oder schicken Sie uns eine Email.
  • Das Tor gegenüber der Joachim-Deckarm-Halle bleibt geschlossen. Unsere Schüler*innen betreten das Gebäude durch den Haupteingang in der Halbergstraße.
  • Kantine und Cafeteria bleiben geschlossen. Die Schüler*innen sind gebeten, sich mit Getränken und Essen vor dem Schulbesuch zu versorgen.
  • Schüler*innen mit Erkältungssymptomen bleiben bitte zuhause.

Formalitäten für Schüler*innen mit Wohnsitz im Grand-Est:

Die Schüler*innen benötigen

  • ihren Personalausweis
  • Eine schriftliche Erlaubnis, zum Verlassen des französischen Territoriums (bitte das Kästchen « déplacement entre le domicile et le travail » ankreuzen
  • Eine Schulbescheinigung in deutscher und französischer Sprache

Schülertransport für Schüler*innen, die in Frankreich wohnen:

  • Das Unternehmen Transdev hat seinen Linie zum DFG vorläufig eingestellt.
  • Die Saarbahn fährt nicht bis Saargemünd. Die Schüler*innen müssen sich nach Großblittersdorf begeben, wo sie die Freundschaftsbrücke nach Kleinblittersdorf gelangen und dort die Saarbahn nehmen können.
  • Eltern dürfen ihre Kinder begleiten, müssen aber beim Übertreten der Binnengrenze ihre Elternschaft nachweisen können. Wir empfehlen Ihnen, ihr Familienstammbuch dabei zu haben, den Ausweis und natürlich die Bescheinigungen für Ihre Kinder, wovon Sie eine Kopie für die Rückfahrt benötigen.

Wir freuen uns, euch nächste Woche wiederzusehen.

Clarit Alofs, Hans Bächle – proviseurs, Schulleiter

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